Hallo Tbias nochmal!
Post by Tobias ClarenWomit solch ich falsch liegen?
Erzähl doch mal welche Anforderungen zu hast, als Hilfe dafür hier die
- Welche Reichweite soll der Sender haben?
- Was soll übertragen werden? Telefonqualität oder eher HiFi?
- Wie groß darf der Sender alleine sein (ohne Antenne und Stromversorgung)
- Betrieb mit Akku/Batterie oder mit Netzteil/230V?
- Wie lange soll ne Batterie halten?
Das sind die wichtigsten Kernpunkte, ohne die keine vernünftige Tipps
gegeben werden können.
Das kann ich mehr oder weniger einfach beantworten.
* Reichweite die durch die anderen Punkte möglich ist
* Telefonqualität (Dokuqualität)
* "Klein" eben. Evtl. so groß wie im Stift?
* Akku, Netzteil könnte man bei Bedarf verwenden (Mininetzteil ist wieder
ein Gebiet)
* Möglichst lange (was auch sonst)
Ganz genau lässt sich das nicht festmachen. Warum auch, es wäre eine evtl.
unnötige Einschränkung.
Ich habe da keine konkrete Situation. Interessiert mich einfach.
Post by Tobias ClarenAutofahrer sind auch keine KFZ-Techniker.
Ne, aber Grundwissen sollte vorhanden sein.
Also zB wozu diese komischen Pedale da zwischen den Füßen sind, und was
die vielen Schilderchen bedeuten, die so am Straßenrand rumstehen.
Ahja, und als Autofahrer sollte man wissen das ein Rad das rollen soll
rund sein muß, und nicht eckig.
Eben, und übertragen auf so ein Gerät heißt dass, ich muss wissen was zu tun
ist damit das fertige Gerät läuft.
Batterie rein und evtl. einen Schalter betätigen... Fertig.....
Beim basteln in Funkbereich braucht man auch nicht viel mehr
Grundkentnisse. Aber soviel sollte schon vorhanden sein.
Zu Wanzen? Meinst du die werden in Onlineshops verkauft, oder irgendein
Hersteller würde Datenblätter zu seinen Geräten ins Netz stellen?
Nene...Informationsmaterialien zu solchen Sachen findest du höchstens auf
den Schreibtischen der technischen Abteilungen von BKA, Verfassungsschutz,
BND und MAD - um nur in Deutschland zu bleiben.
MAD? Ist das ein Scherz oder ist nicht das Magazin gemeint 0_o .
Post by Tobias Claren_Richtige_ Wanzen arbeiten durchweg oberhalb von 400MHz, selbst der KGB
hat im kalten Krieg niemals Wanzen eingesetzt die um die 100MHz
arbeiteten.
Hier hat einer mit den Gesetzen zu getarnten Abhörgeräten usw. angefangen.
Da steht nichts von Frequenzen! Es ist doch absolut egal wo der KGB mal
gefunkt hat?
Es ging mir um das technisch / mechanisch machbare.
Der KGB ist von mir gewählt, weil er im Vergleich zu den westlichen
Geheimdiensten damals eher antiquiert ausgestattet war.
Wer heute als Hobbyelektroniker ne Wanze baut, erreicht in etwa den selben
Stand wie der KGB im kalten Krieg.
Was heute bei den "Diensten", ja selbst beim BKA, so allgemein hin üblich
ist, sprengt alle Möglichkeiten von Hobbybastlern.
Selbst am reinen Empfang solcher Wanzen mit Amateurmitteln würde man sich
die Zähne ausbeißen.
So wie schon am Empfang von Mobilfunk, oder wohl DECT.
"Empfang"? Nicht mal irgend ein Geräusch aufgrund von digital
verschlüsselter Übertragung, denn darum geht es wohl.
Heute hat man wohl bessere und kleinere Bauteile für das was der KGB damals
baute.
Post by Tobias ClarenIch habe nichts anderes behauptet. Daher ja dieser Beitrag von mir.
Ich kann mich aber auch nicht daran erinnern, dass ein WalkiTalki jemals
eine 5,5 Meter lange Antenne hatte.
Ne, aber die "besseren" zumindest ne > 110cm lang ausziehbare
Teleskopantenne mit Verlängerungsspule im Gerät.
Post by Tobias ClarenUnd heute auch diese Gummidinger mit Feder drin.
Das ist eigentlich ein Viertelwellenstrahler.
Genauer gesagt: Etwa 275cm Draht, der zu ner 20cm langen Spule
aufgewickelt und in Gummi eingebettet ist.
Schraub dir ne DV-27L auf nen Auto, und vergleiche deren Reichweite mal
mit soeiner Gumiwendelantenne.
"Gehen" tut soeine Gummiwurst zwar auf CB-Funk, aber die nicht gewickelte
DV-27L ist um Welten besser!
Post by Tobias ClarenEinzigartig ist da schon eher so ein Stift mit Kamera und 2,4Ghz der
sogar betrieben werden darf.
Moment! Aus funkrechtlicher Sicht darfst du soetwas gerne benutzen.
Aber je nach dem wen du damit filmst, ob ob dieser Jemand was davon weis,
ist es wieder illegal
Mehr als die "Funkrechtliche Sicht" ist auch nicht wichtig.
Aus "Strafrechtlicher Sicht" kann ich jemand mit einem Küchenmesser töten.
Aber deshalb ist der Kauf nicht verboten.
Deshalb genau sind die Kameras in Banken auch so offensichtlich
aufgehängt, und die Schilder an den Kaufhäusern mit der Aufschrift "Dieses
Geschäft ist Videoüberwacht" existieren aus dem selben Grund.
- er ist Einverstanden gefilmt zu werden
oder
- Er ist eine Person des öffentlichen Tagesgeschehens
(zB durch Beteidigung an einer Demo, oder weil er gerade im Mittelpunkt
steht.)
Man darf nicht einfach ungefragt irgendwelche Leute
filmen/fotografieren/aufzeichnen.
Stichwort zur Rechtslage: "Recht am eigenen Bild".
Mit dem mithören von Unterhaltungen sieht es genauso aus.
Das sähe ein Gericht wohl anders, wenn man hiervon
http://www.nordostfussball.de/forum/thread.php?threadid=11954
eine Aufnahme hätte.
"Wahrheitsfindung" macht jede "illegale" Aufnahme zu einem Beweismittel. Der
Wert ist einfach zu groß.
Post by Tobias ClarenAlso kann man problemlos auf 60Mhz (bei eBay in klein) senden, aber 27Mhz
sind schon ein Problem..... :-/ .
Nunja, 60MHz ist nicht optimal für ne "Wanze", aber in allen Punkten
schonmal wesentlich besser als 27MHz für sowas.
Während auf 27MHz weltweit (ist ja Kurzwelle) zahlreiche Funkanwendungen
laufen, darunter auch leistungsstarke, industrielle Anlagen usw, hast du
in diesem "Schrottbereich" nunmal schon ein unregelmässig, teilweise enorm
hohes Grundrauschen.
Der wohl einzige Bereich der diesbezüglich noch schlimmer ist, scheint der
ISM-Bereich bei 40.6-40,7MHz zu sein.
Um 60MHz hingegen läuft hier in Deutschland sogut wie garnichs (mehr) an
Funkanwendungen. So ein paar Fernsehsender (VHF-I) arbeiten dort noch,
aber die sind auch bald Geschichte. Bis auf vereinzelte Störungen von
Computern, Unterhaltungselektronik usw, ist dort nix zu empfangen.
Also hat man eine "sauberere" Frequenz mit wesentlich geringerem
Grundrauschen, was dazu führt das noch schwächere Feldstärken ausreichen
für sauberem Empfang.
Ausserdem ist die "optimale" Antenne nur etwa halb so groß wie für 27MHz.
Eine resonante Miniaturantenne für 60MHz ist daher schonmal etwa doppelt
so gut, wie eine gleichgroße Antenne für 27MHz.
Aha, aber die Gefahr auf 60Mhz auffällig zu werden ist auch vorhanden, oder?
In den freien Bändern kann man ja nicht "auffallen", wenn man sich an die
Regeln hält (Zulassung hin oder her).
Post by Tobias ClarenWird die Antenne Linear mit dem Absinken der Frequenz größer? Kommt
mir hier nicht so vor.
Doch, ist so!
Als Vergleich hier mal unterschiedliche Frequenzbereiche im
27MHz entspricht 11m - Dipollänge: 5,5m - Mobilantenne: 2,75m
60MHz entspricht 5m - Dipollänge: 2,5m - Mobilantenne: 1,25m
80MHz entspricht 3,75m - Dipollänge: 1,9m - Mobilantenne: 94cm
150MHz entspricht 2m - Dipollänge: 1,0m - Mobilantenne: 50cm
434MHz entspricht 69cm - Dipollänge: 35cm - Mobilantenne: 17cm
870MHz entspricht 34cm - Dipollänge: 17cm - Mobilantenne: 8,6cm
2,5GHz entspricht 12,5cm - Dipollänge: 6,25cm - Mobilantenne: 3,125cm
6GHz entspricht 5cm - Dipollänge: 2,5cm - Mobilantenne: 1,250cm
Das ist also die Ideallänge? = Wellenlänge? Wofür? Für einen idealen
Rundstrahler mit größtmöglicher Öffnung?
Länger nur wenn man den Öffnungswinkel verkleinern will um die Sendeleistung
(bezogen auf die Fläche) zu erhöhen?
Als Mobilantenne vorrausgesetzt habe ich Viertelwellenstrahler mit
ausreichend großer Massefläche.
Viertelwellenstrahler? Ich las, dass die andere Seite geerdet sein müsse.
Bei mobilen Geräten wohl nicht möglich?
Post by Tobias ClarenIst die Antenne für den Empfang dann egal?
Nein, das gilt für Antennen allgemein, egal ob damit empfangen oder
gesendet wird.
Es gibt aber sehr wohl spezielle Empfangsantennen die im Vergleich zur
Wellenlänge sehr klein sind. Siehe zB Ferritantennen oder Rahmenantennen.
Wie in den Transistorradios eingebaut?
Post by Tobias ClarenSo ein Weltempfänger empfängt noch niedrigere Frequenzen, oder nicht?
Aber da habe ich noch keinen mit sehr langer Antenne gesehen.
Dank der Ferritantenne, eine sehr spezielle Antennenart die sich zum
Empfang sehr niedriger Frequenzen eignet.
Eine "optimale" Antenne, wie zB ein Halbwellendipol für das
Langewellenband (150-300kHz, entsprechend 2Km - 1Km Wellenlänge) müsste
750m lang sein.
Die Ferritantenne ist eine Kompromissantenne, um die Langewelle überhaupt
als Rundfunkband nutzbar zu machen.
Post by Tobias ClarenWelches "Unheil" ist denn gemeint?
Das man immer und überall damit rechnen müsste, belauscht zu werden.
Post by Tobias ClarenAlso spätestens wenn hier in DL die halbwegs aktuellen/professionellen
Wanzen öffentlich erhältlich, für jedermann zu erwerben währen, währe man
nirgendwo mehr sicher vor Wanzen.
Da ist man auch jetzt schon nicht, wenn die es drauf anlegen.
Wen meinst du mit "die"?
Die Geheimdienste?
Nein, jeden Interessierten privaten. Keine Verschwörungstheorien.
Von denen rede ich garnicht.
Viel unangenehmer währe es, wenn zB Nachbarn sich gegenseitig belauschen
könnten.
Wenn das heute jemand mit solchen Spielzeugen aus nem Spyshop macht, fällt
die Wanze zumindest relativ schnell auf, womöglich noch bevor es für den
belauschten richtig peinlich wird.
Post by Tobias ClarenIch habe auch nie "Wanze" geschrieben.
Nö, das Wort hast du gekonnt umschrieben.
Nein, "Minisender" ist der gebräuchliche Begriff.
Du schreibst von einem Minnisender der in sowas unauffälligem wie einem
Kugelschreiber untergebracht werden kann.
Das trifft genau die rechtliche Definition von einem Abhörgerät,
Mag sein, aber Definitionen können sich kreuzen.....
versteckt in einem täglichen Gebrauchsgegenstand zum Zweck das
nichtöffentlich gesprochene Wort von irgendjemanden mitzuhören.
Damit verstößt du bereits mit dem Besitz solch eines Gerätes gegen TKG
§65. Und der Gebrauch verstößt dann zusätzlich gegen Stgb §201.
Er kann es mir gegenüber sprechen, wenn ich das Teil selbst trage.
Post by Tobias ClarenEs ist auch micht verboten die ganze eigene Wohnung zu verwanzen oder das
eigene Fahrzeug. Z.B. um immer überall.
Stimmt schon, aber warum willst du die "Wanzen" denn in der eigenen
Wohnung so gut tarnen?
Es könnte ja sein das mal irgendwann eine Person in deine Wohnung oder in
dein Auto steigt, der nichts davon weis das jedes Wort von ihm durch nicht
anwesende Personen mitgehört oder gar aufgezeichnet werden.
Damit muss z.B. ein GEZler immer rechnen, wenn er vor meiner Türe steht.
Post by Tobias ClarenPraktisch gesehen geht es nur um die Frage nach einem seeehr kleinen
CB-Funkgerät.....
Was denn nun? Einen Sender, oder ein ganzes Funkgerät?
Ein Gerät dass die Sprache sendet ist schon ein "Funkgerät".
Bitte keine Definitiosspitzfindigkeiten. Ich meine ein Gerät dass die
Sprache per Funk überträgt.
Dass muss dafür keinen Empfang ermöglichen, oder Knöpfe haben. Ein billiges
WT hat nur einen festen kAnal, und neben dem Lautstärkeregler nur den
Sendenknopf. Drückt man den nicht empfängt man.
Oder habe ich ein "Empfangsgerät" erwähnt? Ich kann ja auch zwei CB-Funken
kaufen und mich dann über zwei Kanäle mit njemand unterhalten der das
gleiche tut.
Hier geht es eben nur um unidirektionalen Funk.
Naja, egal...beides kann man mit der heutigen Technik schon verflucht
klein bauen. Eventuell sogar in Kugelschreibergröße.
Auch für 27MHz. Aber vergiss es in dieser Größe Antenne und
Stromversorgung mit unterzubringen.
OK. Also ist 433Mhz (da irgendwo bei der Frequenz) die bei dieser Größe
effektivste Lösung was Stromversogung, Akkugröße und Reichweite angeht?
Solange das Band nicht verseucht ist.....
Post by Tobias ClarenPost by Tobias ClarenAuch wenn es auch im
CB-Funk-Bereich "nicht laufen dürfte" weil "Selbstbau", wäre dies doch
praktisch unproblematisch, da hier ja keine Störung festgestellt werden
kann.
27MHz ist CB-Funk, sowie ISM.
Du wirst keinen Überblick darüber bekommen, wann wieviele Personen schon
über das Signal deiner Wanze gestolpert sind und eifrig mithören, sich
eventuell sogar gestört fühlen und meinen die Wanze beseitigen (zu
lassen).
Das habe ich nicht bezweifelt. Dann können sie eben mithören oder sich
gestört fühlen, aber sie können nicht feststellen ob da nicht ein
zugelassenes WT funkt.
Post by Tobias ClarenNein, niedriger ist _nicht_ besser.
Das trifft ausschließlich auf Materialdurchdringung zu,
Nur die meinte ich, da sie die Reichweite natürlich beeinflusst.
Also nur "Besser", wenn man auch genaug Energie aufbringen könnte.
Atomknopfzellen ;-) .
Nein, es hängt nur von dem Wirkungsgrad der Antenne ab.
Und die Materialdurchdringung beeinflußt die Reichweite von
Kleinstleistungssendern keineswegs.
Warum, welche Hindernisse muß das Funksignal denn durchdringen?
Nen Atomschutzbunker? 30m Wasser?
Ne? Nur ein, zwei Wände? Na dann steht dir alles bis in den GHz-Bereich
offen.
Post by Tobias ClarenUnabhängig von Wnazen, macht einn kleines Gerät auch dann nicht viel
Sinn, wenn eine riesige Antenne dran ist.
ACK!
Post by Tobias ClarenAber wenn es um Wanzen geht, könnte man auch ein langes dünnes Kabel
verstecken. Ich meine im CB-Funk werden auch mal Kabel als Antennen
verwendet.
KOmmt drauf an, ob man dass winden darf.
Man darf es ruhig winden, ja sogar ne ganze Antenne durch aufwickeln
mechanisch verkleinern. Allerdings fällt dann mit zunehmender
Verkleinerung rappide der Wirkungsgrad der Antenne.
Wie gesagt...vergleiche mal die Reichweite einer am Auto montierten DV-27L
mit der Reichweite einer 20cm langen Gumiwendelantenne für CB-Funk.
Post by Tobias ClarenEin Dipol, welches bei 27MHz noch 5,5m lang sein müsste, währe für 2,4GHz
zB nur noch knapp 7cm lang.
Das wiederrum passt locker in einen Kugelschreiber!
Aber das Teil mit 80Mhz ist noch kürzer als 7cm, und nur ein Bruchteil
des Kulis.
Evtl. 2 oder 3 cm.
Tja, dementsprechend wird auch die Reichweite sein. Erzeugt die
Senderendstufe zB 50mW Ausgangsleistung, wird diese enorm verkürzte
Antenne vielleicht ungefähr ein Fünfzigstel, also vielleicht 1mW ERP auch
wirklich abstrahlen, der Rest, also 49mW werden als Wärme von Endstufe und
Fußpunktspule verbraten.
Post by Tobias ClarenIst ja im Vergleich mit dem dicht gepackten CB-Funk ziemlich breit.
Und Radio geht mit 87,5 bis 108Mhz ja seht breit. Bei dem
Uher-Radiowecker bin ich da wohl im unteren Bereich in den Polizeifunk
geraten.
Ist ja auch sehr eng.
Naja, wenn da mal nicht vorher jemand dran rumgeschraubt hat...:-)
Nein, ich wüsste nicht wer da dran rumgeschraubt haben soll.
Natürlich "kann" sowas mal passieren, aber idR nicht.
Deshalb war das auch das einzifge Radio wo ich das hatte. War nicht gerade
jung.
An jedem UKW-Radio seit etwa 1970 musste man intern den Frequenzbereich
von VFO verschieben, um damit bis in den BOS-bereich zu kommen.
Evtl. ist es älter als 1970. Hatte eine Reihe von einzelnen Drehreglern mit
Knöpfen drauf um mehrere Sender "einzuspeichern". Und rote und gelbe
viereckige Mechanische Druckknöpfe.
Post by Tobias ClarenDaher meine Bitte: Bevor du mit irgendeinem Halbwissen meinst was machen
zu müssen, mache dich erstmal schlauer über die gesamte Thematik.
Wo du auf der funktechnischen Seite weniger Unheil anrichten könntest,
währe da noch in den ISM-Bändern.
Genau die meine ich ja auch noch. Deshalb frage ich ja, weil ich weiß was
"nicht so gut" ist.
Irgendwo um 400 und (433 meine ich), 2,4Ghz, 5Ghz und weitere (?)
http://www.bundesnetzagentur.de -> Sachgebiete -> Telekommunikation ->
Regulierungen Telekommunikation -> Frequenzordnung ->
Allgemeinzuteilungen.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/298.pdf
Post by Tobias ClarenAllgemein sollte man nicht über Themen reden, von denen man ausser
Gerüchten nix weis.
Was für Gerüchte? Ich "rede" (schreibe) hier über etzwas von dem ich aus
eigener Erfahrung weiß (!).
Dann solltest du wissen, das es nach bestehenden, aktuellen Gesetzen nach
_verboten_ ist vorsätzlich nicht öffentliche Aussendungen zu empfangen,
wenn man keine Befugniss dazu hat.
Das was du dort mitbekommen hast, vonwegen "erlaubt solange ich davon
niemanden erzähle", liest sich im TKG aber ein bisschen anders!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf
2004? Diese Angabe zu dem mithören ist jünger meine ich.
Hier §89.
Und dabei sehe ich gerade, in der aktuellen, zum x.ten mal umgestrickten
Version des TKG fällt der Missbrauch von Sendeanlagen (Definition von
Wanzen) neuerdings unter §90.
Pah, selten soein schrottiges Gesetz gesehen, an dem so häufig alles
umgeschrieben wurde..:-(
Was für ein Ding? "Missbrauch von Sendeanlagen"? Das betrifft wohl auch
Mobiltelefone die man dazu benutzt "Das nichtöffentlich gesprochene Wort" zu
übertragen.
Also sinnlos, wenn es an sich schon verboten ist "Das nichtöffentlich
gesprochene Wort" zu übertragen bzw. aufzunehmen.
Oder will man so jemand zweimal für das gleiche belangen.
Post by Tobias ClarenDas mit dem Radiowecker ist Fakt. Und die rechtliche Lage dazu kenne ich
seit längerer Zeit. Steht auch an x Orten im Netz. Da merkt man schon was
die Kernpunkte sind.
Vergiss Sachen vom Hörensagen.
Dann zähle ich Beck usw. auch zu "hörensagen".
Weil es im Internet steht muss es "hörensagen" sein?
Ich hatte da damals links zu offiziellen Stellen.
Besorg dir offizielle Gesetzestexte und analysiere diese.
Alles andere sind nur Meinungen.
"Meinungen" wenn es von offiziellen Stellen kommt?
Auch Richter haben unterschiedliche Meinungen, so das es einige
Freisprüche gab. Aber ein Urteil mit Präsidenzcharakter gibt es bis heute
nicht!
Jeder Mensch der Erwischt wird, muß mit einem eigenen Verfahren
rechnen..:-(
Mal abgesehen davon, dass man nicht erwischt werden kann beim
Polizeifunkhören, ist es fraglich ob das verfolgt würde.
Da bestünde auch kein öffentliches Interesse (andere schlimme Sache, das SAs
entscheiden was von "öffentlichem Interesse" ist, und so Anzeigen von
Privatpersonen regelmäßig ablehnen).
Post by Tobias ClarenIch drüffte z.B. nixcht andere mithören lassen, oder ihnen vom Inhalt
erzählen. Was aber erlaubt wäre, ist wenn alle per Kophörer mit ihrem
eigenen Gerät zuhören. Aber sie dürfen sich dann nichts erzählen, auch
wenn alle wissen dass die anderen ja eh alls gehört haben. Ziemlich
verquer.
Das ist deine Einschätzung, oder die eines anderen, aber nicht die des
Gesetzgebers.
Ich meine, genau das war sie. Wenn ich es mal wiederfinde schreibe ich es.
Post by Tobias ClarenIch habe eine Minikamera die ich benutzen darf (2,4Ghz), un d problemlos
in etwas einbauen könnte.
Aber sicher. Wenn der Sender zugelassen ist, darfst du damit auch senden.
Nur diese irgendwo so einzubauen das man sie nicht mehr erkennen kann,
wird dann illegitim
Bitte nicht >illegitim< für etwas juristisches Missbrauchen. Was "Legitim"
oder "Illegitim" ist kann nicht der Gesetzgeber entscheiden.
Es ist höchstens "illegal", was aber nicht gleich "illegitim" sein muss.
Nochmal nur zum Verständnis (dafür war es gedacht):
Juden Verstecken im dritten Reich = >illegal<, aber >legitim<.
Leute kostenpflichtig abmahnen ohne Gericht = >legal<, aber >illegitim< (in
anderen Ländern geht da gar nichts ohne Gericht, in Deutschland wollte man
so die erichte entlasten).
und strafbar, wenn diese Tarnung dazu dient Personen
zu filmen, ohne das die etwas davon merken.
Es gibt halt das Recht am eigenen Bild, welches jeder Mensch hat.
Nicht wenn es über drei Personen (ohne Gewähr) sind. Da gibt es Regeln.
Man kann bei Aussenaufnahmen nicht jeden fragen.
Und findet sich so eine Kamera dann noch in besonders "interessanten"
Räumlichkeiten (Sauna, Solarium, Badezimmer, Badeanstalten, Bordellen),
kommen noch einige andere Gesetze hinzu, zu denen man verknackt werden
kann.
Post by Tobias ClarenNicht alles was verboten ist, ist illegitim.
Das ist wohl war.
Aber was ist illegitim?
In bezug auf "Polizeifunk hören" habe ich dieses Wort niemals benutzt.
OK, also ist es legitim.....
Die Verwendung von versteckten Abhörgeräten oder Kameras, zum Zwecke des
unbemerkten abhörens/filmens von arglosen Menschen hingegen, halte ich für
moralisch äusserst verwerflich.
Also auch "illegitim". Das kann man so sehen. Geht es um juristische
Interessen kann man das anders sehen.
Wenn ich z.B. etwas erhalte das vor Gericht der "Wahrheitsfindung" dienen
kann.
Natürlich macht es einen Unterschied ob es eine Aufnahme in meiner
Anwesenheit (von mir in Kontakt mit der Person) ist, oder ob ich unbemerkt
etwas bei dem/ihr versteckt habe um ihn/sie alleine bzw. in Kontakt mit
anderen in seiner/ihrer Wohnung zu bespitzeln. Bei mir versteckt macht es
aber nicht dieses Problem, weil es meine Wohnung ist. Da bleibt nur die
geheime Aufnahme, wie ich sie auch am Körper haben könnte.
Bleibt noch der Fall, dass jemand von der Ferne durch ein Fenster gezielt
filmen kann, und per Laserstrahl (Infrarot, damit kein Punkt zu sehen ist)
die Schwingungen seiner Fensterscheibe in Töne umwandeln würde.
Dazu mzuss man wohl in ganz geradem Winkel seine Scheibe treffen um die
Reflektion wieder auf dem gleichen Weg zurückzuführen und der
halbdurchlässigen Spiegel im Gerät abzgreifen. Praktisch wie in einem
CD-Player.
Andere Möglichkeit ist es schräg zu zielen und die Reflektion mit einem
extra Empfänger aufzufangen.
Sowas dürfen nur ganz bestimmte Leute unter gesetzlich genaustens
festgesetzten Bedingungen. Zurrecht.
Wenn man eine offene Garage hat wo regelmäßig etwa passiert kann ich dort
eine Kamera verstecken um das zu klären.
Und was ist mit den Geschäftsinhabern die kurzfristig die Kasse überwachen
um den DIebn zu entlarven? Sollen die das ankündigen? Die werden die Sache
auch nicht irgendwo anmelden.
Post by Tobias ClarenIch erinnere an das Judenverstecken als Vergleichskeule (aber ein echtes
Argument).
Hey, hey...lass mal bitte die Kirche im Dorf!
Wie kommst du denn jetzt auf diesen Ast - willst du hier mit dieser
Aussage eine politische Diskussion über die Judenverfolgung lostreten?
Nein, absolut nicht.Es ist nur das beste Beispiel un zu zeigen dass
"illegal" nicht gleich "illegitim" ist.
Ich bin im Gegenteil jemand der >will< dass die braunen Gruppen behaupten
und verbreiten können was sie wollen!
Gerade wil ich "Ultraliberal" bin. Rosa Luxemburg war sicher keine Rechte,
und sagte "Die Freiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden". Soviel zu
meinem Standpunkt.
Die Kulturzeit auf 3sat hat nicht zum ersten mal auch dieses Thema
behandelt:
http://3sat.de/3sat.php?http://3sat.de/kulturzeit/kuz_titel.html
Und ob das Frankreich oder Deutschland ist, macht keinen Unterschied.
"Dogmen wie in totalitären Staaten" passt hier in beiden Staaten auf die
Geschichtsgesetze.
"Was uns an dem Gesetz gegen die Leugnung des Holocaust gestört
hat, trotz aller guten Gründe dafür, war, dass es ein Dammburch war", sagt
der Historiker Pierre Nora. "Und das hat sich seit seiner Verabschiedung vor
15 Jahren gezeigt. Es war der Beginn einer offiziellen Geschichtswahrheit.
Dieser Weg, der mit den besten Absichten begonnen wurde - Verteidigung der
Juden und ihrer Geschichte - führte dazu, dass immer mehr Gruppen ihre
Geschichtsdeutung per Gesetz festschreiben lassen wollen."
Schade dass die sich nicht getraut haben auch noch Deutschland in diesem
Bereich kritisch zu betrachten.
Soviel dazu.....
Post by Tobias ClarenNen Sender bauen, welcher nicht wie ein Kugelschreiber oder ein anderer
Gebrauchsgegendstand aussieht, darf hingegen jeder.
Das beste Beispiel für ein illegitimes Gesetz ist das Verbot hier.
Ob ein Gesetz illegitim ist, hast du nicht zu entscheiden.
Eben doch! Deshalb ist es ja "Legitim" oder "Illegitim", weil es nichts mit
"Legal" und "Illegal" zu tun hat.
Hier entscheidet man selbst! Ich meine in der Philosophie (bzw. in Bezug auf
das Thema Recht) wird das Thema sofort am Anfang behandelt. Dass man eben
nicht alles als gegeben (Gesetze) akzeptiert. Eben wie Staufenberg usw..
Es haben bisher schon einige Richter das TKG in einigen seiner Punkte für
widersprüchlich und unrechtmässig erklärt, aber mindestens genauso viele
Richter haben Schwarzfunker und Scannerhörer aufgrund des TKG's verknackt.
Wird man heute erwischt wie man zB Polizeifunk hört, und sollte das vor
Gericht landen, dürfte die Chance so etwa 50/50 stehen mit nem Blauen Auge
davon zu kommen.
Wenn der SA es nicht direkt ablehnt.
Die Fotoreporter erzählen noch im Fernsehen dass sie den Polizeifunk
abhören.....
Als Schwarzfunker kommt man nicht so leicht davon, je nach dem was man
sich genau geleistet hat.
Eben, vor allem >wo< man gefunkt hat.
Und bei reinen Polizeifunkhören wird auch niemend gestört. Da kann man sich
schwer "etwas leisten".
Wenn man es live im Netz sendet und so doof ist nicht anonym zu sein, Pech.
Einfaches schwarzfunken ist ja seit dem TKG nur noch eine
Ordnungswidrigkeit.
? In welcher Art? Kommt es da nicht auch auf die Frequenz an? Wenn ich also
den Polizeifunk lamlege ist dass das gleiche wie Funken in einem ISM-Band
mit Gerät ohne Zulassung.
Oder ist zweiteres gar kein "schwarzfunken"?
Nutzt man aber einen Sender um zB vorsätzlich den Polizeifunk zu stören
o.ä., wandert man auf jeden Fall in den Bau.
Natürlich. Aber "auf jeden Fall".....?!?
Ebenso sieht es mit Wanzen aus, weil das ausspähen von arglosen Menschen
ein Kapitalverbrechen ist.
Legitim, illegitim..... "arglos".....
Post by Tobias ClarenUnd da nur Sender gemient sind, könnte eine Wanze im wörtlichen Sinne
auch nur aufzeichnen, aber getatnt sein.
Es gibt mehr als nur das TKG.
Alle anderen versteckten Abhör- oder Zuguckeinrichtungen die ohne "Funk"
funktionieren, werden halt nicht von §90 TKG sondern vom Strafgesetzbuch
abgedeckt.
Post by Tobias ClarenDie kann auch nicht entdeckt werden, da sie nicht sendet. Das ist fast
noch gefährlicher.
Auf dem Funkwege kann sowas nicht gefunden werden, stimmt!
Aber dennoch kann sowas mal entdeckt werden.
Egal ob sowas gefunden wird oder nicht - illegal und zudem moralisch
verwerflich ist es dennoch.
Ob es "moralisch verwerflich" ist, hängt wohl von dem ab, was man bezweckt.
Wenn ich zufällig mitbekomme wie zwei von einem Verbrechen reden, ist die
Strafverfolgung sicher froh, wenn ich das aufzeichne.....
Post by Tobias ClarenWenn die Geräte legal funken darf ich aber meine ganze Wohnung oder
Fahrzeuge verwanzen.
Ja, aber auch _nur_ dann, wenn du ausschließen kannst das jemals
irgendeine unwissende Person deine Wohnung / dein Fahrzeug betritt.
Entweder müsstest du an der Tür jeden Besucher darauf aufmerksam machen,
das er in deiner Wohnung gefilmt und abgehört wird - noch bevor er diese
betritt.
Am besten noch ein Schild für die Einbrecher, damit die sich besser
vorbereiten können.....
Oder die Geschäftsvariante: Dickes Warnschild vor der Tür: Diese Wohnung /
Dieses Auto wird Videoüberwacht!
Ja, und? Dann räumen die alles vermummt aus, und suchen evtl. noch die
Aufzeichnung.
Post by Tobias ClarenDie Kameras könnte ich x-fach tarnen. Zum "nichtöffentlich gesprochenden
Wort": Im SIEMENS-Schnurlostelefon kann ich einfach "Mitschneiden"
aktivieren.....
Na und? Du darfst diese Funktion ja auch nutzen. Aber erst nachdem dein
Gesprächspartner einer Gesprächsaufzeichnung zugestimmt hat.
Das ist aber nett für die Leute die Nötigungsanrufe immer wieder
durchführen.
Die Polizeit empfiehlt da das aufzunehmen. Sie empfiehlt aber nciht, dass
dem Gegenüber mitzuteilen.
Und generell ist es mir egal, wenn ich damit vor Gericht was bewirken kann.
Post by Tobias ClarenP.S.: Im Umkehrschluss heißt es aber auch, dass ich jede unverschlüsselte
Funkübertragung (z.B. im CB-Funk) aufnehmen und veröffentlichen darf.....
War ja öffentlich.....
Auchz wenn es gerichtet gesendet wurde, und ich zufällig in der Mitte bin.
Ob eine Funkübertragung nun öffentlich war oder nicht öffentlich, hat
absolut garnichts damit zu tun, ob diese verschlüsselt war oder nicht.
Ich verstehe nicht was das jetzt aussagen soll (?).
Ich darf einfach alles aufnehmen und veröffentlichen dass ich einem
öffentlichen Band unverschlüsselt gesendet wurde.
Im Bereich 2,4Ghz ist es ja am einfachsten zu verschlüsseln, da dass dort
mit einfacher PC-Technik geht. Und Sprache kann man über WLAN ja auch
übertragen (per Software).
Man darf nach aktuellem Recht genau genommen auch WLANs nutzen die nicht
verschlüsselt sind.
Jeder hat die Möglichkeit WEP zu nutzen..... Und das ist auch jedem
zuzumuten.
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